Grundsätzlich rücken wir zu allen Einsätzen, zu denen wir durch die zuständige Rettungsleitstelle Jena alarmiert werden, aus. Egal ob sich diese in unserem Ausrückebereich oder außerhalb befinden.
Trotzdem gibt es einen vordefinierten Ausrückebereich. Bei Notfällen in diesen Bereichen werden wir, je nach Einsatzstichwort, automatisch alarmiert.
Dabei gliedert sich unsere Zuständigkeit in örtlich und überörtlich.
Örtlich sind wir immer zuständig.
Im überörtlichen Ausrückebereich ist definiert, ob wir sofort (1. Abmarsch) oder erst ab einer bestimmten Alarmstufe (2. und 3. Abmarsch) dazu alarmiert werden.